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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

DK Fotografie – Dayana Krings

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen zwischen DK Fotografie – Dayana Krings (nachfolgend „Fotografin“) und ihren Kund:innen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Shooting- oder Reportagetermin mündlich oder schriftlich vereinbart und von der Fotografin bestätigt wurde. Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

 

§ 3 Anzahlung / Verbindlichkeit der Buchung

Für die verbindliche Reservierung eines Termins ist eine Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig, unabhängig vom Grund einer Absage, Terminänderung oder Nichtwahrnehmung durch den Kunden. Ohne fristgerechten Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Durchführung der vereinbarten Leistung.

 

§ 4 Terminverschiebung & Nachholfrist

Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin. Der Kunde hat hierfür ein Nachholrecht von maximal einem (1) Jahr ab dem ursprünglich vereinbarten Termin. Kommt innerhalb dieses Zeitraums kein Ersatztermin zustande, erlischt der Anspruch endgültig. Die geleistete Anzahlung verbleibt vollständig bei der Fotografin. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Gutschrift besteht nicht.

 

§ 5 Preise & Preisänderungen

Es gelten die Preise und Konditionen, die zum Zeitpunkt des tatsächlich stattfindenden Shootings gültig sind. Bei Terminverschiebungen können sich Preisstrukturen, Paketumfänge oder sonstige Konditionen ändern; diese gelten automatisch für den Ersatztermin.

 

§ 6 Shootingzeit, Erlebnis- & Begleitzeit, Verspätung & Mehrzeit

Die gebuchte Shootingzeit (z. B. 60 oder 90 Minuten) umfasst ausschließlich die reine fotografische Leistung, also die Zeit, in der aktiv fotografiert wird.

Bei Shootings an besonderen oder abgelegenen Locations – insbesondere bei Berg-, Natur- oder Erlebnisshootings – fällt zusätzlich zur Shootingzeit sogenannte Erlebnis- und Begleitzeit an.

Als Erlebnis- und Begleitzeit gelten insbesondere An- und Abfahrten mit Bergbahnen oder ähnlichen Transportmitteln, Geh-, Auf- oder Abstiegszeiten zur Location, gemeinsame Wege zur Shooting-Location, Vorbereitungs- und Wartezeiten vor Ort sowie organisatorische Begleitung während des gesamten Ablaufs. Diese Zeiten gelten als Arbeitszeit der Fotografin, auch wenn noch nicht fotografiert wird.

Die Erlebnis- und Begleitzeit wird mit 80 Euro pro angefangene Stunde berechnet. Der voraussichtliche zeitliche Aufwand wird vorab transparent kommuniziert.

Erscheint der Kunde verspätet, verkürzt sich die gebuchte Shootingzeit entsprechend. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn dies organisatorisch umsetzbar ist.

Wird die vereinbarte Shootingzeit überschritten, gelten folgende Mehrkosten: 50 Euro je volle 30 Minuten oder 100 Euro je volle 60 Minuten. Die Abrechnung erfolgt ab Beginn der jeweils neuen halben Stunde.

Die Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für Reportagen (z. B. Hochzeiten, Events oder fotografische Begleitungen), für die gesonderte Zeit- und Preisvereinbarungen getroffen werden.

 

§ 7 Fahrtkosten

Fahrtkosten werden ab dem Standort Kempten-Gottesacker berechnet. Pro gefahrenem Kilometer wird eine Kilometerpauschale von 0,60 Euro pro km berechnet. Die Kilometerpauschale umfasst sämtliche mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten, insbesondere Kraftstoff, Wartung, Reparaturen, Versicherung, Steuer, Reifenverschleiß sowie den allgemeinen Wertverlust des Fahrzeugs. Grundlage ist die kürzeste verkehrsübliche Strecke laut gängigem Routenplaner.

 

§ 8 Pakete, Zusatzleistungen & Reportagen

Die angebotenen Shooting-Pakete (z. B. Silber, Gold, Platin) enthalten jeweils einen fest definierten Leistungsumfang.

Leistungen oder Bilder, die den im gebuchten Paket enthaltenen Umfang überschreiten, gelten als Zusatzleistungen und werden mit 20 Euro pro zusätzlichem Bild berechnet.

Reportagen unterliegen eigenen Preis- und Zeitkonditionen, die individuell vereinbart werden.

 

§ 9 Bildübergabe & Bearbeitungsprozess

Die Fotografin übergibt dem Kunden zunächst eine Auswahl der Bilder in Grundbearbeitung (Farb- und Kontrastkorrektur). Beanstandungen sind unverzüglich nach Erhalt mitzuteilen. Mit der finalen Bildauswahl erklärt der Kunde diese Auswahl als verbindlich und endgültig. Die finale Bildbearbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Auswahl.

 

§ 10 Widerrufsrecht – Erlöschen bei individueller Leistung

Die angebotenen fotografischen Leistungen sind individuell angefertigte Dienstleistungen. Mit der Freigabe der finalen Bildauswahl erklärt der Kunde ausdrücklich, dass die Fotografin vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt und ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht mit Beginn der finalen Bildbearbeitung vollständig erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Ein Widerruf nach Beginn der finalen Bildbearbeitung ist ausgeschlossen.

 

§ 11 Urheberrecht & Nutzungsrechte

Die Fotografin bleibt Urheberin aller Bilder im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur privaten Verwendung. Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu Werbe- oder Gewerbezwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin erlaubt. Bei Veröffentlichungen in sozialen Medien ist die Fotografin namentlich als Urheberin zu nennen.

 

§ 12 Bildbearbeitungsschutz

Die gelieferten Bilder dürfen nicht verändert, verfremdet oder mit Filtern versehen werden. Jegliche Bearbeitung durch den Kunden oder Dritte stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar. Änderungswünsche sind ausschließlich an die Fotografin zu richten.

 

§ 13 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Fotografin.

 

§ 14 Haftung

Die Fotografin haftet ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Für höhere Gewalt, Wetterbedingungen, technische Ausfälle oder Datenverluste wird keine Haftung übernommen.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Fotografin.

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